Gutachten

Das Kompetenzzentrum für Pflegerecht erstellt haftungs- und versicherungsrechtliche Gutachten, Pflegegutachten sowie andere pflegerechtliche Gutachten. Die Begutachtung erfolgt unter der Verantwortung von Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M. und unter Beizug von fachspezifischem Fachpersonal, insbesondere diplomierten Pflegefachpersonen.


Der Begutachtungsprozess bei Pflegebedarfsgutachten erfolgt nach folgendem Schema:


  • Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M. klärt mit dem Auftraggeber die Gutachterfragen und fordert die einschlägigen Unterlagen an.
  • Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M. erteilt in der Folge den Auftrag an eine der Mitarbeiterinnen des Kompetenzzentrums für Pflegerecht, eine Bedarfsab­klä­rung vor Ort durchzuführen und den Hilfsbedarf unter Zuhilfenahme des Programms RAI-Home Care festzustellen.
  • Die Mitarbeiterin des Kompetenzzentrums für Pflegerecht erstellt einen schriftlichen Bericht, in welchem die medizinischen Diagnosen (gemäss ärztlichen Unterlagen), die Pflegediagnosen (gemäss persönlicher Feststellung der Mitarbeiterin), der aktuelle Betreuungs- und Pflegebedarf (gemäss Augenschein durch die Mitarbeiterin und RAI-Home Care-Datenerhebung) sowie gegebenfalls eine Schilderung über die angetroffene Situation aufgeführt werden.
  • Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M. sieht den Abklärungsbericht durch und bespricht die Resultate mit der fraglichen Mitarbeiterin. Im Anschluss fertigt er das definitive Gutachten an und ergänze dort, wo erforderlich, die Ausführungen der Mitarbeiterin mit juristischen Erwägungen.
  • Der Entwurf des überarbeiteten Gutachtens wird der Mitarbeiterin zum kritischen Gegenlesen übergeben. Allfällige Korrekturen werden anschliessend vorgenommen. Das fertige Gutachten wird mit den RAI-Home Care-Datenblättern und gegebenenfalls weiteren Unterlagen im Anhang versehen.
  • Das komplette Gutachten wird von Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M. und der beigezogenen Mitarbeiterin des Kompetenzzentrums für Pflegerecht unterzeichnet und an den Auftraggeber versandt, wenn erwünscht auch in elektronischer Form.   


Die Kosten des Gutachtens hängen vom jeweiligen Aufwand ab. Für den Gutachtensverantwortlichen und externe Fachkräfte werden individuell vereinbarte Stundenansätze und für diplomierte Pflegefachpersonen CHF 150.– pro Stunde verrechnet. Spesen und Mehrwertsteuer werden separat in Rechnung gestellt.

Gerichtsurteile betreffend das Kompetenzzentrum für Pflegerecht

  • BGer 5A_732/2017 vom 27.09.2017 – Ablehnung der Eigenbetreuung einer im Koma befindlichen Person durch den Lebenspartner gestützt auf ein Gutachten des Kompetenzzentrums für Pflegerecht (Download)
  • VersGer SG UV 2014_70 vom 24.06.2016 – die SUVA muss die Kosten eines Gutachtens des Kompetenzzentrums für Pflegerecht vergüten (Download)
  • BGer 8C_1037/2012 vom 12.07.2013 – Bundesgericht heisst Beschwerde des Versicherten gestützt auf ein Gutachten des Kompetenzzentrums für Pflegerecht gut – auch die akzessorische Grundpflege ist einfallweise durch die SUVA zu vergüten (Download)
  • BGer 4A_48/2010 vom 09.07.2010 – Notwendigkeit einer gutachterlichen Abklärung des Betreuungs- und Pflegebedarfs (Download)

Neue Pflegerechtsurteile

Bundesgerichtsentscheide | http://www.bger.ch/index/juridiction/jurisdiction-inherit-template/jurisdiction-recht.htm

Kantonale Rechtsprechung | https://ius.unibas.ch/bibliothek/links/rechtsprechung/schweiz/