Kompetenzzentrum für Pflegerecht

Die Ausübung der medizinischen Tätigkeit wird durch zahlreiche rechtliche Vorschriften. geregelt. Diese haben nicht nur die Finanzierung der medizinischen Dienstleistungen, sondern auch die Beziehung zwischen dem medizinischen Dienstleistungserbringer und den Klienten zum Gegenstand. Im Praxisalltag stellt man fest, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen zunehmend komplexer und unübersichtlicher werden, weil nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone teilweise getrennt voneinander, teilweise überlappend zuständig sind. Das Vordringen des Rechts in den medizinischen Bereich erfordert von den medizinischen Dienstleistern Kenntnisse der anwendbaren Rechtsnormen und setzt bei den Juristen voraus, dass sie den medizinischen Regelungsgegenstand kennen. Ein gegenseitiger Dialog zwischen der Medizin und dem Recht ist dabei Voraussetzung für eine praxistaugliche Regulierung durch den Gesetzgeber bzw. Umsetzung durch den Rechtsanwender.


Prof. Dr. iur. Hardy Landolt LL.M. hat in den Jahren 2001 und 2002 eine zweibändige Darstellung des Pflegerechts publiziert und sich mit dieser wissenschaftlichen Arbeit an der Universität St. Gallen habilitiert. Seither ist er bestrebt, den gegenseitigen Dialog zwischen der «Pflege» und dem «Recht» zu fördern. Er hat deshalb das Kompetenzzentrum für Pflegerecht gegründet, welches zur Förderung des interdisziplinären Dialoges auf vielfältige Weise beitragen soll.


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