Bedeutung der pflegenden Angehörigen

Pflegende und betreuende Angehörige stellen einen unverzichtbaren Pfeiler der schweizerischen Gesundheitsversorgung dar. Im Jahr 2017 haben 13 % der Bevölkerung aus gesundheitlichen Gründen Hilfe von Verwandten, Bekannten oder der Nachbarschaft erhalten. Dieser Anteil, der bei den Frauen höher ist, steigt ab dem Alter von 75 Jahren stark an. Am häufigsten wurde Hilfe bei Alltagsaktivitäten wie dem Erledigen des Haushalts oder der Einkäufe geleistet. 


Der Anteil der Personen, die anderen Personen mit gesundheitlichen Problemen unentgeltlich helfen, ist bei den 45- bis 64-Jährigen am höchsten. 9% der 75- bis 84-Jährigen und 25% der 85-Jährigen und Älteren haben 2017 professionelle, von Spitexdiensten geleistete Hilfe und Pflege zuhause in Anspruch genommen. Diese sind jedoch kein Ersatz für informelle Hilfe: 59% der Personen, die Spitexleistungen in Anspruch nehmen, erhalten zusätzlich noch informelle Hilfe. Das freiwillige Engagement der schätzungsweise 600 000 betreuenden Angehörigen im Wert von rund 3,71 Milliarden Franken pro Jahr entlastet das Budget der öffentlichen Hand enorm.


Die Anzahl Personen, die Betreuungs- und Pflegeleistungen für Angehörige erbringen, ist vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2013 tendenziell gesunken. Dieser Rückgang ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass weniger Personen ausserhalb ihres Haushalts für Angehörige sorgen. Die Zahl der Personen, die mit pflege- und betreuungsbedürftigen Angehörigen im selben Haushalt wohnen, ist relativ stabil geblieben. Die Zahl der Personen, die Spitex-Leistungen beziehen, ist im selben Zeitraum gestiegen. Ebenfalls kontinuierlich zugenommen hat die Anzahl der über 64-Jährigen in der Bevölkerung. 


Die Bedeutung der innerfamiliären Betreuung und Pflege wird als Folge der demographischen Veränderungen sowie der Personalknappheit hinsichtlich des Pflegefachpersonals in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zunehmen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der demographischen Veränderungen und dem damit zusammenhängenden Anstieg der Pflegekosten von derzeit CHF 11 Milliarden (2020) auf 19 Milliarden (2040) ist die Gesundheitspolitik gefordert, nicht nur die benötigten, zunehmend ambulanten Pflegeleistungen zur Verfügung zu stellen und zu finanzieren. 


 Studien und Publikationen betreffend die Angehörigenpflege:

Finanzielle und andere Nachteile der Angehörigenpflege

Die Angehörigen, welche Betreuungs- und Pflegeleistungen zugunsten anderer Familienmitglieder erbringen, erleiden je nach dem zeitlichen Ausmass, wie sie helfend tätig sind, einen Erwerbsausfall, wenn sie entweder keine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ein Erwerbspensum reduzieren. Die unentgeltliche Betreuung und Pflege hat sodann zur Folge, dass die helfenden Angehörigen nicht über denselben Versicherungsschutz bei Krankheit, insbesondere bei einer Überforderung als Folge der Dauerbeanspruchung, oder Unfall verfügen, wie er vorhanden wäre, wenn es sich bei den helfenden Angehörigen um Arbeitnehmer des betreuungsbedürftigen Familienmitgliedes handeln würde.  


Versicherte Personen, welche betreuungs- oder pflegebedürftig sind, erhalten zwar diverse Versicherungsleistungen (Hilflosenentschädigung, Intensivpflegezuschlag, Assistenzbeitrag etc.), doch besteht praxisgemäss keine Klarheit darüber, inwieweit unentgeltlich helfende Angehörige gegenüber dem Familienmitglied, das Versicherungsleistungen erhält, weil es hilfsbedürftig ist, einen Lohnanspruch geltend machen können. Es fehlt insoweit an einer ganzheitlichen Strategie, wie betreuende und pflegende Angehörige zu unterstützen sowie angemessen zu vergüten und versicherungsrechtlich abzusichern sind. 


Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 5. Dezember 2014 festgestellt, dass betreuende und pflegende Angehörige besser unterstützt werden sollen. Deshalb hat der Bundesrat als Teil seiner gesundheitspolitischen Prioritäten Gesundheit 2020 den «Aktionsplan zur Unterstützung und Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen» verabschiedet. Der Kanton Glarus richtet an pflegende- und betreuende Bezugspersonen (für Online-Gesuch hier klicken) einen Beitrag von CHF 500.– monatlich als Anerkennung aus, wenn:


  • die pflege- und betreuungsbedürftige Person im Kanton Glarus ihren Wohnsitz hat und nicht in einem Pflegeheim wohnt.
  • für die Pflege und Betreuung aufgewendete Zeit der Bezugsperson durchschnittlich mindestens eine Stunde pro Tag über einen Zeitpunkt von 2 Monaten beträgt
  • eine ärztliche Verordnung vorliegt.


Weitere hilfreiche Informationen: